
Laufleistung p.a. 10.000 km, ab 429 €1 mtl. mit E-Prämie
ID.7 Pro 210 kW (286 PS) 77 kWh 1-Gang-Automatik
Stromverbrauch kombiniert: 14,6 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 599 km.
| Sonderzahlung | 6.000 € |
|---|---|
| Laufzeit | 36 Monate |
| Laufleistung/Jahr | 10.000 km |
| 36 mtl. Leasingraten á | 429 €1 |
| Werksabholungskosten | 1.030 € |
| Sonderzahlung | 3.000 € |
|---|---|
| Laufzeit | 36 Monate |
| Laufleistung/Jahr | 10.000 km |
| 36 mtl. Leasingraten á | 519 €1 |
| Werksabholungskosten | 1.030 € |
| Sonderzahlung | 0 € |
|---|---|
| Laufzeit | 48 Monate |
| Laufleistung/Jahr | 10.000 km |
| 48 mtl. Leasingraten á | 545 €1 |
| Werksabholungskosten | 1.030 € |
Wir klären auf! Erfahren Sie hier alles, was Sie über die neue E-Auto-Prämie wissen müssen.
Wir beraten Sie sehr gerne.
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Der ID.7 Pro ist die erste vollelektrische Limousine von Volkswagen – mit beeindruckender Reichweite, großem Platzangebot und einem Interieur, das Maßstäbe setzt. Im Privatleasing wird er zum perfekten Begleiter für alle, die Wert auf stilvolles Reisen und modernes Fahren legen.
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¹ Ein Leasing-Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrages nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Bonität vorausgesetzt. Inkl. Abholung in der Autostadt und zzgl. Zulassungskosten. Gültig bis zum 30.09.2026.
² Die Anzahlung entspricht der möglichen Förderung des Bundes für Elektrofahrzeuge. Die Förderung setzt die Erfüllung der jeweils gültigen Bundesrichtlinien voraus, u. a. ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 € (Erhöhung pro Kind möglich), eine Neuzulassung ab dem 01.01.2026, eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten sowie eine Reichweite von mindestens 60 km rein elektrisch; die Förderhöhe ergibt sich aus Basis-, sozialem und Familienbonus, Änderungen oder ein Förderstopp bleiben vorbehalten, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung ist durch den Leasingnehmer selbst zu beantragen.