
Laufleistung p.a. 10.000 km, ab 99 €1 mtl. mit E-Prämie
ID.3 Pure 125 kW (170 PS) 52 kWh 1-Gang-Automatik
Stromverbrauch kombiniert: 15,2 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 388 km.
| Sonderzahlung | 6.000 €² |
|---|---|
| Laufzeit | 36 Monate |
| Laufleistung/Jahr | 10.000 km |
| 36 mtl. Leasingraten á | 99 €1 |
| Werksabholungskosten | 855 € |
| Sonderzahlung | 3.000 €² |
|---|---|
| Laufzeit | 36 Monate |
| Laufleistung/Jahr | 10.000 km |
| 36 mtl. Leasingraten á | 182€1 |
| Werksabholungskosten | 855 € |
| Sonderzahlung | 0 € |
|---|---|
| Laufzeit | 36 Monate |
| Laufleistung/Jahr | 10.000 km |
| 36 mtl. Leasingraten á | 265 €1 |
| Werksabholungskosten | 855 € |
Wir klären auf! Erfahren Sie hier alles, was Sie über die neue E-Auto-Prämie wissen müssen.
Wir beraten Sie sehr gerne.
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Der ID.3 Pure bringt frischen Wind in die Welt der Elektromobilität: kompakt, innovativ und alltagstauglich. Mit seinem modernen Design, der intuitiven Bedienung und der rein elektrischen Reichweite ist er der ideale Einstieg in eine nachhaltige Zukunft – jetzt bequem im Privatleasing sichern.
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¹ Ein Leasing-Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrages nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Bonität vorausgesetzt. Zzgl. Abholung in der Autostadt (855 €) und zzgl. Zulassungskosten. Gültig bis zum 31.03.2026.
² Die Anzahlung entspricht der möglichen Förderung des Bundes für Elektrofahrzeuge. Die Förderung setzt die Erfüllung der jeweils gültigen Bundesrichtlinien voraus, u. a. ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 € (Erhöhung pro Kind möglich), eine Neuzulassung ab dem 01.01.2026, eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten sowie eine Reichweite von mindestens 60 km rein elektrisch; die Förderhöhe ergibt sich aus Basis-, sozialem und Familienbonus, Änderungen oder ein Förderstopp bleiben vorbehalten, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung ist durch den Leasingnehmer selbst zu beantragen.