Starke - Ihr VW, Porsche, Audi, Skoda Autohaus

Schon UVV-geprüft und einsatzbereit?

Unfallverhütung ist Pflicht.
Wir bieten Ihnen die UVV-Prüfung für Ihr gewerblich genutztes Fahrzeug, egal ob Pkw oder Nutzfahrzeug, an.

Was ist die UVV-Prüfung?
Bei der Überprüfung der Unfallverhütungsvorschriften wird die Betriebssicherheit des Fahrzeugs becheckt. Diese setzt sich aus der Prüfung der Verkehrssicherheit und der Arbeitssicherheit zusammen. Wenn die allgemeine Verkehrssicherheit durch ein mängelfreies HU-Prüfprotokoll oder eine mängelfreie letzte Inspektion dokumentiert werden kann, beschränkt sich die UVV lediglich auf die Prüfung der Arbeitssicherheit. Sollten wir bei der Prüfung Mängel feststellen, werden wir diese – nach Absprache mit Ihnen – so schnell wie möglich beheben. Bitte beachten Sie: Eine UVV-Prüfung ersetzt nicht die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.

In der DGUV Vorschrift 70 ist verankert, dass gewerblich und dienstlich genutzte Fahrzeuge, mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand im Sinne des ArbSchG geprüft werden müssen. Die Pflicht für die UVV-Prüfung besteht sowohl für Verbrenner, als auch für Elektro-Fahrzeuge.

Wenn sich außergewöhnliche Nutzungsumstände (z.B. eine überdurchschnittliche Benutzungszeit) ergeben, kann eine UVV-Prüfung auch unterjährig sinnvoll sein. Auch nach einem Unfall muss die UVV-Prüfung abseits der jährlichen Untersuchung erfolgen. Außerdem nach Veränderungen am Fahrzeug, nach längeren Zeiträumen der Nichtbenutzung oder nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen.

Unsere Volkswagen und Audi Serviceberater und Kfz-Mechaniker bringen die für die UVV-Prüfung erforderliche Expertise selbstverständlich mit.
 

UVV