Die NRW-Förderung gemäß der Förderrichtlinie "PROGRES.NRW" bietet eine hervorragende Möglichkeit, den Kauf, das Leasing oder die Langzeitmiete von batterieelektrischen Nutzfahrzeugen und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen finanziell zu unterstützen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur NRW-Förderung und wie Sie davon profitieren können.
Fördergegenstand: Was wird gefördert?
Die NRW-Förderung richtet sich an verschiedene Antragsteller in Nordrhein-Westfalen, darunter natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften. Der Fördergegenstand umfasst den Kauf, das Leasing (mit Leasingsonderzahlung) und die Langzeitmiete (mit Mietsonderzahlung) von batterieelektrischen Nutzfahrzeugen und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen.
Voraussetzungen für die Förderung:
Damit Sie von der NRW-Förderung profitieren können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Bitte beachten Sie, dass die vollständigen Bestimmungen in der Förderrichtlinie (Kapitel 6.5) sowie in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu finden sind.
Förderhöhe: Bis zu 8.000 € möglich
Für weitere Informationen zur genauen Förderhöhe und den förderfähigen Fahrzeugklassen stehen Ihnen unsere Verkaüfer gerne zur Verfügung.
Antragstellung vor Vertragsabschluss: So funktioniert es
Der Ablauf der NRW-Förderung ist übersichtlich gestaltet:
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Bei Fragen oder für Unterstützung bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kollegen erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot.
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