CUPRA Terramar 1.5 eTSI 110 kW (150 PS) DSG
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 6,1 l/100 km; CO2-Emissionen kombiniert: 139 g/km; CO2-Klasse: E (WLTP). Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.
Sonderzahlung | 2.200,- € |
Laufleistung/Jahr | 10.000 km |
Laufzeit | 48 Monate |
48 monatl. Leasingraten á | 295,- €1/2 |
Erleben Sie den neuen CUPRA Terramar, ein sportliches SUV, das Kraft, Eleganz und modernste Technologien perfekt vereint. Als bestehender SEAT- oder CUPRA-Kunde profitieren Sie von unserem attraktiven Treuebonus und sichern sich den CUPRA Terramar für nur 295,- €¹ monatlich im Leasing.
Mit seinem markanten Design, seiner beeindruckenden Performance und seinem Komfort überzeugt der Terramar auf ganzer Linie. Ob für den Alltag oder das besondere Fahrerlebnis – dieses SUV steht für dynamische Mobilität und Stilbewusstsein.
Wir sind gerne für Sie da. Vereinbaren Sie eine Probefahrt und überzeugen Sie sich selbst.
Sie sind Neukunde bei CUPRA? Dann finden Sie hier unser attraktives Angebot für Neukunden.
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¹ Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrages nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Inkl. Überführung, zzgl. Zulassungskosten. Gültig solange der Vorrat reicht, maximal bis zum 31.03.2025.
² Der Käufer/Halter des Neufahrzeugs muss einen bestehenden Leasing- / Finanzierungsvertrag oder ein in bar erworbenes SEAT oder CUPRA Modell besitzen, welches beim Kaufvertrag mindestens 6 Monate auf den Halter zugelassen ist. Bei Gewerbekunden sind keine Abweichungen in Bezug auf den Fahrzeughalter des Bestandsfahrzeugs zulässig. Hier gilt, Käufer/Halter muss identisch sein. Abweichend zur Richtlinie Händler-Eigengeschäft, können pro Bestandsfahrzeug bis zu 3 Neufahrzeuge geltend gemacht werden, sofern Käufer/Halter identisch sind.