
Laufleistung p.a. 10.000 km, ab 289 €1/3 mtl. Leasingrate
CUPRA Leon Sportstourer 1.5 e-HYBRID 150 kW (204 PS) 6-Gang-DSG
Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert): 1,3 l/100 km; Stromverbrauch (gewichtet kombiniert): 13,1 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,1 l/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet kombiniert): 29 g/km; CO₂-Klasse (gewichtet kombiniert): B; CO₂-Klasse (bei entladener Batterie): D
| Sonderzahlung | 0 € |
|---|---|
| Laufzeit | 48 Monate |
| Laufleistung/Jahr | 10.000 km |
| 48 monatl. Leasingraten á | 289 €¹/³ |
| Optional für Wartungspaket² mtl. | nur 35 € |
| Zzgl. Überführungskosten | 1.500 € |
Jetzt privat durchstarten im CUPRA Leon ST – sportlich, intelligent und alltagstauglich.
Der CUPRA Leon Sportstourer verbindet ausdrucksstarkes Design mit fortschrittlicher Hybridtechnologie und großzügigem Raumkomfort. Als Plug-in-Hybrid überzeugt er mit elektrischer Effizienz im Alltag und sportlicher Power auf jeder Strecke – ein Fahrzeug, das Dynamik, Stil und Emotion perfekt vereint. Erleben Sie, wie Vielseitigkeit und CUPRA-DNA im Leon ST zu einem Fahrerlebnis mit unverwechselbarem Charakter werden. Wer bereits ein SEAT oder CUPRA Modell besitzt, kann sich über besondere Konditionen³ beim Umstieg auf den neuen CUPRA Leon Sportstourer freuen – ein zusätzlicher Loyalitätsbonus³.
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¹ Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden. Inkl. MwSt. und zzgl. Überführungskosten i.H.v. 1.500 € sowie Zulassungskosten. Bonität vorausgesetzt. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Gültig bis zum 30.11.2025.
² Wartung & Inspektion: Ein Angebot der Seat Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind.
³ Der Käufer/Halter des Neufahrzeugs muss einen bestehenden Leasing- / Finanzierungsvertrag oder ein in bar erworbenes SEAT oder CUPRA Modell besitzen, welches beim Kaufvertrag mindestens 6 Monate auf den Halter zugelassen ist. Bei Gewerbekunden sind keine Abweichungen in Bezug auf den Fahrzeughalter des Bestandsfahrzeugs zulässig. Hier gilt, Käufer/Halter muss identisch sein. Abweichend zur Richtlinie Händler-Eigengeschäft, können pro Bestandsfahrzeug bis zu 3 Neufahrzeuge geltend gemacht werden, sofern Käufer/Halter identisch sind.