
Laufleistung p.a. 10.000 km, ab 219 €¹/³ mtl. Leasingrate
CUPRA Leon Sportstourer 1.5 e-HYBRID 150 kW (204 PS) 6-Gang-DSG
Kraftstoffverbrauch (gewichtet kombiniert): 1,3 l/100 km; Stromverbrauch (gewichtet kombiniert): 13,1 kWh/100 km; Kraftstoffverbrauch (bei entladener Batterie): 5,1 l/100 km; CO₂-Emissionen (gewichtet kombiniert): 29 g/km; CO₂-Klasse (gewichtet kombiniert): B; CO₂-Klasse (bei entladener Batterie): D
| Sonderzahlung | 0 € |
|---|---|
| Laufzeit | 48 Monate |
| Laufleistung/Jahr | 10.000 km |
| 48 monatl. Leasingraten á | 219 €¹/³ |
| Optional für Wartung & Verschleiß² mtl. | nur 41 € |
| zzgl. Überführungskosten | 1.260 € |
Erleben Sie elektrisierende Leistung im Geschäftsalltag – mit dem CUPRA Leon Sportstourer im attraktiven Gewerbeleasing bei STARKE.
Der CUPRA Leon Sportstourer vereint sportliche Dynamik mit effizienter Hybridtechnologie und einem selbstbewussten, markanten Design. Das Interieur überzeugt mit digitaler Vernetzung, hohem Komfort und dem unverwechselbaren CUPRA Fahrgefühl – perfekt für alle, die im Alltag keine Kompromisse machen wollen.
Loyalität lohnt sich: Als SEAT oder CUPRA Fahrer:innen profitieren Sie von exklusiven Vorteilen³ beim Wechsel auf Ihren neuen CUPRA Leon Sportstourer.
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¹ Ein Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für gewerbliche Einzelabnehmer (ohne Sonderabnehmer). Zzgl. MwSt. und Überführungskosten i.H.v. 1.260 €, sowie Zulassungskosten. Bonität vorausgesetzt. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Zum Zeitpunkt der Leasingbestellung muss der Kunde der berechtigten Zielgruppe angehören. Gültig bis zum 30.11.2025.
² Wartung & Verschleiß: Ein Angebot der Seat Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für gewerbliche Einzelabnehmer. Diese Leistungen werden nur dann einkalkuliert und erbracht, wenn sie am individuellen Fahrzeug bezüglich Antriebsart und Ausstattung auch erforderlich sind.
³ Der Käufer/Halter des Neufahrzeugs muss einen bestehenden Leasing-/Finanzierungsvertrag oder ein in bar erworbenes SEAT oder CUPRA Modell besitzen, welches beim Kaufvertrag mindestens 6 Monate auf den Halter zugelassen ist. Bei Gewerbekunden sind keine Abweichungen in Bezug auf den Fahrzeughalter des Bestandsfahrzeugs zulässig. Hier gilt, Käufer/Halter muss identisch sein. Abweichend zur Richtlinie Händler-Eigengeschäft, können pro Bestandsfahrzeug bis zu 3 Neufahrzeuge geltend gemacht werden, sofern Käufer/Halter identisch sind.