
Laufleistung p.a. 10.000 km, ab 394 €1 mtl. mit E-Prämie
Audi A6 e-tron 210 kW (286 PS)
Stromverbrauch (kombiniert): 14,3 kWh/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite (kombiniert): 597 km.
| Sonderzahlung | 6.000 €² |
|---|---|
| Laufzeit | 48 Monate |
| Laufleistung/Jahr | 10.000 km |
| 48 mtl. Leasingraten á | 394 €1 |
| Überführungskosten | 1.400 € |
| Sonderzahlung | 3.000 €² |
|---|---|
| Laufzeit | 48 Monate |
| Laufleistung/Jahr | 10.000 km |
| 48 mtl. Leasingraten á | 457 €1 |
| Überführungskosten | 1.400 € |
| Sonderzahlung | 0 € |
|---|---|
| Laufzeit | 48 Monate |
| Laufleistung/Jahr | 10.000 km |
| 48 mtl. Leasingraten á | 519 €1 |
| Überführungskosten | 1.400 € |
Wir klären auf! Erfahren Sie hier alles, was Sie über die neue E-Auto-Prämie wissen müssen.
Wir beraten Sie sehr gerne.
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Der Audi A6 e-tron ist die perfekte Wahl für Privatkunden, die Elektromobilität mit Premium-Komfort und modernster Technik verbinden möchten. Die vollelektrische Limousine überzeugt durch ihr elegantes Audi Design, ein vollständig digitales Interieur und ein besonders ruhiges Fahrerlebnis. Dank innovativer Antriebstechnologie, hoher Reichweite und schneller Ladefähigkeit eignet sich der Audi A6 e-tron ideal für den Alltag sowie für lange Strecken. Moderne Assistenzsysteme, intuitive Bedienung und hochwertige Verarbeitung machen jede Fahrt komfortabel und sicher.
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¹ Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Inkl. MwSt., zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten. Bonität vorausgesetzt. Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Gültig bis 31.03.2026.
² Die Anzahlung entspricht der möglichen Förderung des Bundes für Elektrofahrzeuge. Die Förderung setzt die Erfüllung der jeweils gültigen Bundesrichtlinien voraus, u. a. ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 € (Erhöhung pro Kind möglich), eine Neuzulassung ab dem 01.01.2026, eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten sowie eine Reichweite von mindestens 60 km rein elektrisch; die Förderhöhe ergibt sich aus Basis-, sozialem und Familienbonus, Änderungen oder ein Förderstopp bleiben vorbehalten, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung ist durch den Leasingnehmer selbst zu beantragen.